Was ist Mediation und wo liegen die Unterschiede zu Gang zum Gericht?

Bei einer Mediation handelt es sich um unmittelbare und direkte Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien, die Betroffenen selbst bemühen sich um die Lösung ihrer Probleme.

Unterstützt werden sie hierbei durch einen Verhandlungsspezialisten, den Mediator. Er ist ein geschulter, unabhängiger und vor allem unparteiischer Vermittler und er hat – im Gegensatz zu einem Richter – keine Entscheidungsgewalt, die Parteien behalten also die Kontrolle über die Verhandlungen und ihren Ausgang. Der Mediator entscheidet nicht in der Sache, nicht für oder gegen eine Partei.

Vorteile der Mediation:

* Selbstbestimmung der Parteien
* Vertraulichkeit
* Berücksichtigung der Interessen und Ziele der Parteien
* Erzielung wirtschaftlich sinnvoller Ergebnisse
* Zukunftsorientierte Lösungsfindung
* Verbesserung der geschäftlichen Beziehungen
* Zeitersparnis gegenüber einem Gerichtsverfahren
* Kostenreduzierung gegenüber einem Gerichtsverfahren
* Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen

Während der vertraulichenGespräche wird versucht, in einer kooperativen Atmoshäre und unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen in die Zukunft gerichtete Lösungsmöglcihkeiten für eine Streitigkeit gemeinsam zu entwickeln und umzusetzen.
Mediationsverfahren setzen allerdings voraus, dass sich die Parteien auf die Durchführung eines solchen Verfahrens einigen. Der erfolgreiche Einsatz einer Mediation erfordert im Gegensatz zum Rechtsstreit also ein Grundmaß an Kooperationsbereitschaft von den Konfliktparteien.Nach einer solchen grundsätzlichen Einigung haben sich die Parteien über eine Verfahrensordnung zu verständigen, die unter anderem Bestimmungen über die Anwesenheit von Unternehmensrepräsentanten und Anwälten und die Befugnisse des Mediators enthalten sollte. In der Eröffnungsphase können dann beide Seiten den besehenden Konflikt aus ihrer Sicht darstellen, wobei der Gegenseite die Möglichkeit eingeräumt wird, anschließend dazu Stellung zu nehmen. Daraufhin führt der Mediator Gespräche mit den Parteien, in denen ihre Interessen herausgearbeitet werden, die in anschließenden direkten Verhandlungen zwischen den Parteien zur Beilegung des Konfliktes herangezogen werden können. Dabei ist es Aufgabe des Mediators, die Gespräche auf diese Interessen zu lenken. Schließlich werden die Parteien auch aufgrund der Diskussion mit dem Mediator in eine Phase der Verhandlungen kommen, in der die grundsätzliche Möglichkeit besteht, die bestehenden Streitigkeiten beizulegen.
Das Mediationsverfahren ist somit darauf angelegt, die Interessen der Parteien offen zu legen und auf dieser Basis eine "win-win-Situation" zu beiderseitigem Vorteil zu entwickeln und so verwundert es nicht, dass der Mediationsgedanke langsam auch in Deutschland Anklang findet, da hier die Möglichkeit geboten wird, Auseinandersetzungen so beizulegen, dass beide Seiten zukunftsorientiert weiter zusammenarbeiten können.